print

Verordnung über die Meldung und die Abgabe von Biozid-Produkten sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 – ChemBiozidDV

arrow_left arrow_right

1Regelt die Zulassung eines Biozid-Produkts, dass das Biozid-Produkt nur durch bestimmte Personen verwendet werden darf, so darf das Produkt auch nur an diese Personen abgegeben werden.
2Davon ausgenommen ist die Abgabe an Wiederverkäufer.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25