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Anordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben durch das Bundesamt bei der Ermittlung anerkannter Kriegsdienstverweigerer, die sich der Zivildienstüberwachung entziehen – BVwAKDVerwAnO

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Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.

Geändert durch Art. 1 Nr. 2 Buchst. a, f u. i u. Art. 5 G v. 25.6.1973 I 669
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25