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Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages – BTGO1980Anl1ABest

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Soweit die Verhaltensregeln die Anzeige der Höhe der Einkünfte vorsehen, sind die entsprechenden Brutto-Bezüge (einschließlich z.B. von Aufwandsentschädigungen, Gratifikationen, Tantiemen und Sachzuwendungen) mitzuteilen.

Zuletzt geändert durch Bek. v. 23.10.2002 I 4208
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25