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Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages – BTGO1980Anl1ABest

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1Anzeigen gemäß Verhaltensregeln sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag dem Präsidenten einzureichen.
2Dabei soll das entsprechende Formblatt verwendet werden.
3Angaben, die nicht zur Veröffentlichung vorgesehen sind, können auch in Briefform gemacht werden.
4

Alle Änderungen und Ergänzungen während der Wahlperiode sind spätestens vier Wochen nach ihrem Eintritt mitzuteilen.

Zuletzt geändert durch Bek. v. 23.10.2002 I 4208
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25