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Verordnung über das Verfahren der Erteilung von Sicherheitszertifikaten und Anerkennungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – BSIZertV

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Anträge müssen schriftlich eingereicht werden und den Namen und die Anschrift des Antragstellers sowie das Datum des Antrags enthalten.

Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 2.12.2025 I Nr. 301
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25