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Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens – BodSchätzG

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1Die Bodenbeschaffenheit der Klassen- und Klassenabschnittsflächen ist anhand eines für die jeweilige Klasse und den jeweiligen Klassenabschnitt typischen Bodenprofils – bestimmendes Grabloch – zu beschreiben.
2Ihre Ertragsfähigkeit ist in Anlehnung an Musterstücke und Vergleichsstücke zu schätzen.

Zuletzt geändert durch Art. 33 G v. 22.12.2023 I Nr. 411
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25