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Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundeskartellamtes in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz und der Trennungsgeldverordnung – BMWiTWidAnO 2010

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1Diese Anordnung ist mit Wirkung vom 5. Februar 2009 anzuwenden.
2Die Nummern I und II sind auch anzuwenden auf bereits laufende Verfahren der Beschäftigten des Bundeskartellamtes.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25