BMWiEBVerfPAktV
print
Verordnung zur Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – BMWiEBVerfPAktV
arrow_left
§ 3 Inkrafttreten
anchor
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
V aufgeh. durch § 2 dieser V mit Ablauf d. 31.12.2026
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
Impressum
Datenschutzerklärung