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Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung – BMVgZVersAnO

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Diese Anordnung in der ergänzten Fassung findet entsprechend auf Professoren und Assistenzprofessoren Anwendung, die auf Grund von Privatdienstverträgen als Angestellte mit Anwartschaft auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften an den Hochschulen der Bundeswehr Hamburg und München tätig sind.

Geändert durch Abschn. I bis III AnO v. 26.1.1974 I 121
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25