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Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung – BMVgZVersAnO

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1Diese Anordnung ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern.
2Sie tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.

Geändert durch Abschn. I bis III AnO v. 26.1.1974 I 121
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25