α
BMVgZVersAnO
print
Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung – BMVgZVersAnO
arrow_left
arrow_right
IV. Vorbehaltsklausel
link
anchor
Ich behalte mir vor,
1.
in Einzelfällen die nach den Abschnitten I bis III übertragenen Befugnisse selbst auszuüben,
2.
a)
versorgungsrechtliche Entscheidungen grundsätzlicher, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung und
b)
Entscheidungen über Abweichungen von den Richtlinien
herbeizuführen.
Geändert durch Abschn. I bis III AnO v. 26.1.1974 I 121
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung