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Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Dienstbereich des Bundesministers der Verteidigung – BMVgZVersAnO

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Ich behalte mir vor,

1.
in Einzelfällen die nach den Abschnitten I bis III übertragenen Befugnisse selbst auszuüben,
2.
a)
versorgungsrechtliche Entscheidungen grundsätzlicher, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung und
b)
Entscheidungen über Abweichungen von den Richtlinien
herbeizuführen.

Geändert durch Abschn. I bis III AnO v. 26.1.1974 I 121
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25