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Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beamtenversorgung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung – BMVgBeamtVZustAnO

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Die Übertragung der in dieser Anordnung nicht genannten Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beamtenversorgung einschließlich der Zahlung der Versorgungsbezüge richtet sich nach der Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung in der jeweils geltenden Fassung.

Geändert durch Art. 2 AnO v. 4.10.2021 I 4626
Ersetzt AnO 2030-14-193 v. 30.9.2013 I 3739 (BMVgBeamtVZustAnO)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25