BMVBVerfPAktV
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Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung oder Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr – BMVBVerfPAktV
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Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Eingangsformel
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§ 1 Anlegung, Führung oder Weiterführung von papiergebundenen Akten in Bußgeldverfahren der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt und des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie
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§ 2 Außerkrafttreten
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§ 3 Inkrafttreten
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Die V tritt gem. § 3 mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26
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