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Anordnung über die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz – BMJVertrAnO

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(1) 1Wird die Bundesrepublik Deutschland durch die Bundesministerin oder den Bundesminister der Justiz vertreten, lautet die Bezeichnung für das Vertretungsverhältnis:
2„Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz“ oder „Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz“.

(2) 1Bei der Vertretung durch die Leiterin oder den Leiter eines Gerichts oder einer anderen Behörde lautet die Bezeichnung:
2„Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz, diese vertreten durch … [Angabe der vertretungsbefugten Person]“ oder „Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz, dieser vertreten durch … [Angabe der vertretungsbefugten Person]“.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25