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Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesinstituts für Berufsbildung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Angelegenheiten nach den Beihilfevorschriften des Bundes – BMinBFZustAnO

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1Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
2Sie findet keine Anwendung auf Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25