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Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit – BlauzungenV

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Nach amtlicher Feststellung macht die zuständige Behörde den Ausbruch der Blauzungenkrankheit öffentlich bekannt.

Neugefasst durch Bek. v. 30.6.2015 I 1095
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25