BKWid/BVtrAnO
Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen in Angelegenheiten nach dem Bundesumzugskostengesetz von Beschäftigten des Bundeskanzleramtes – BKWid/BVtrAnO
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Schlußformel
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Der Chef des Bundeskanzleramtes
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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