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Besondere Gebührenverordnung BKM – BKMBGebV

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(1) 1Im Zuständigkeitsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien werden Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erhoben, die auf Grund der folgenden Vorschriften erbracht werden:

1.
Bundesarchivgesetz,
2.
Stasi-Unterlagen-Gesetz,
3.
Kulturgutschutzgesetz,
4.

(2) Entscheidungen im Rahmen der Bewilligung von Geldleistungen sowie in diesem Zusammenhang erforderliche Abwicklungsmaßnahmen und Durchführungskontrollen sind gebühren- und auslagenfrei.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26