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Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Angehörigen der Grenzschutzreserve – BGSResErnAnO

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1Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I Genannten vor.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26