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BGHWidVertrAnO
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Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden sowie der Vertretung bei Klagen von Richterinnen und Richtern sowie Beamtinnen und Beamten des Bundesgerichtshofs in Angelegenheiten der Besoldung – BGHWidVertrAnO
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§ 4 Inkrafttreten
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Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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