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Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden sowie der Vertretung bei Klagen von Richterinnen und Richtern sowie Beamtinnen und Beamten des Bundesgerichtshofs in Angelegenheiten der Besoldung – BGHWidVertrAnO

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Der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesverwaltungsamts wird die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Angelegenheiten der Besoldung übertragen, soweit eine Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamts für den Erlass des Widerspruchsbescheids besteht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25