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Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts im Bereich der Berufsgenossenschaft Holz und Metall – BGHolzMetallDiszRZustAnO
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II. Inkrafttreten
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Die vorstehende Anordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26
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