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Anordnung des Bundesinstituts für Risikobewertung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse – BfRBeihilfeAnO

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Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26