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Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes – BetrVRG

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1Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
2Für im Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende Betriebsräte gilt Artikel 1 Nr. 8, 13 und 35 Buchstabe a erst bei deren Neuwahl.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25