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(+++ Textnachweis ab: 28. 7.2001 +++)
(+++ Amtliche Hinweise des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der
EGRL 23/2001 (CELEX Nr: 301L0023)
EGRL 78/2000 (CELEX Nr: 300L0078) +++)
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung kann den Wortlaut des Betriebsverfassungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
1Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
2Für im Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende Betriebsräte gilt Artikel 1 Nr. 8, 13 und 35 Buchstabe a erst bei deren Neuwahl.