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Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes – BetrVRG

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Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung kann den Wortlaut des Betriebsverfassungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25