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BetrPrämDurchfGZuckV
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Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz – BetrPrämDurchfGZuckV
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§ 4 Inkrafttreten
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Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 5.12.2012 I 2545
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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