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Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz – BetrPrämDurchfGZuckV

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Auf Grund des § 4 Abs. 4, des § 5 Abs. 4a Satz 3 und des § 5a Abs. 3 Satz 2 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2006 (BGBl. I S. 1298) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 5.12.2012 I 2545
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25