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Gesetz zur Neuordnung der Statistik über die Beherbergung im Reiseverkehr – BeherbStatG

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Über die Beherbergung im Reiseverkehr (vorübergehende Beherbergung) werden statistische Erhebungen bei Beherbergungsbetrieben als Bundesstatistik durchgeführt.

Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 28.7.2015 I 1400
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25