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Verordnung über die elektronische Speicherung von Daten zur Einhaltung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten – BeherbMeldV

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1(Fundstelle:
2BGBl. I 2020, 1219)

Bezeichner Erläuterung
 1. DatumAnkunft Datum der Ankunft der beherbergten Person (JJJJMMTT)
 2. DatumAbreise Datum der voraussichtlichen Abreise (JJJJMMTT)
 3. Familienname vollständiger derzeitiger Familienname mit Namensbestandteilen, jeweils durch Leerzeichen getrennt
 4. Vornamen sämtliche Vornamen, jeweils durch Leerzeichen getrennt
 5. Geburtsdatum Geburtsdatum (JJJJMMTT)
 6. Staatsangehoerigkeiten sämtliche Staatsangehörigkeiten
 7. Anschrift bestehend aus
a)
Staat, in dem sich der Wohnort befindet
b)
Postleitzahl des Wohnorts
c)
Wohnortbezeichnung
d)
sofern vorhanden, Zusätze zum Wohnort
e)
Straßenbezeichnung
f)
Hausnummerziffern sowie gegebenenfalls zusätzlich Buchstaben oder Zusatzziffern
g)
sofern vorhanden, Ergänzungen zur Anschrift
 8. AnzahlAngehoerige Anzahl der mitreisenden ausländischen Ehegatten, Lebenspartner und minderjährigen Kinder gemäß § 29 Absatz 2 Satz 2 des Bundesmeldegesetzes
 9. AnzahlMitreisende Anzahl der ausländischen Mitreisenden bei Reisegesellschaften gemäß § 29 Absatz 2 Satz 3 des Bundesmeldegesetzes
10. StaatsangehoerigkeitMitreisende sämtliche Staatsangehörigkeiten der ausländischen Mitreisenden der Reisegesellschaften
11. SeriennummerPass Seriennummer des anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzpapiers ausländischer Personen oder Angaben zu Abweichungen oder Nichtvorlage
12. Zahlungszuordnungsnummer bestehend aus der zweckgebunden Zuordnungsnummer des elektronischen Zahlungsvorganges (Token) und aus dem Namen des Zahlungsdienstleisters der Beherbergungsstätte, der den Token generiert
13. Beherbergungsstaette bestehend aus Namen und Anschrift der Beherbergungsstätte oder Einrichtung, die die Daten speichert

Geändert durch Art. 7 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25