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Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1998 – BBVAnpG 98

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Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut des Bundesbesoldungsgesetzes sowie den Wortlaut der Erschwerniszulagenverordnung und der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte in der Fassung, die am ersten Tage des auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden Kalendermonats gilt, im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.

Zuletzt geändert durch Art. 63 G v. 19.2.2006 I 334
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25