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Verordnung über das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung individueller beruflicher Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung – BBFVerfV

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Diese Verordnung tritt am 8. November 2024 in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25