print

Verordnung über die Benutzung von Archivgut beim Bundesarchiv – BArchBV

arrow_left arrow_right

Archivgut beim Bundesarchiv steht jedermann auf Antrag nach den Vorschriften des Bundesarchivgesetzes und dieser Verordnung zur Benutzung offen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25