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Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen – AUV

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1Beförderungsauslagen für bis zu zwei Haustiere werden erstattet, soweit diese üblicherweise in der Wohnung gehalten werden.
2Kosten für Transportbehältnisse, Tierheime, Quarantäne und andere Nebenkosten werden nicht erstattet.

Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 27.6.2018 I 891
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25