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Verordnung über die Umzugskostenvergütung bei Auslandsumzügen – AUV

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Diese Verordnung regelt die bei Auslandsumzügen geltenden Abweichungen von den allgemeinen Vorschriften des Bundesumzugskostenrechts.

Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 27.6.2018 I 891
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25