Augenoptikermeisterverordnung – AugOptMstrV

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(1) 1Das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch und die Situationsaufgabe werden gesondert bewertet.
2Für das Gesamtergebnis der Prüfung in Teil I der Meisterprüfung werden zunächst die Bewertung des Meisterprüfungsprojekts und die Bewertung des Fachgesprächs im Verhältnis 3:1 gewichtet.
3Anschließend wird das hieraus folgende Ergebnis mit der Bewertung der Situationsaufgabe im Verhältnis 2:1 gewichtet.

(2) Der Prüfling hat den Teil I der Meisterprüfung bestanden, wenn

1.
das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch und die Situationsaufgabe jeweils mit mindestens 30 Punkten bewertet worden sind und
2.
das Gesamtergebnis der Prüfung mindestens „ausreichend“ ist.

Ersetzt V 7110-3-159 v. 29.8.2005 I 2610 (AugOptMstrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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