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Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen – AStG

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Das Bundesministerium der Finanzen kann den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 2.12.2024 I Nr. 387
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25