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Gesetz zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts – ArbZRG

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1Artikel 2 und Artikel 20 treten am 1. Januar 1995 in Kraft.
2Im übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
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1. bis 22.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25