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Verordnung zur Verlängerung der Frist für die Stellung von Anträgen nach § 1 Abs. 4 sowie § 10 des Vermögenszuordnungsgesetzes – AnFrV

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Diese Verordnung tritt am 30. Juni 1994 in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25