α
AnFrV
print
Verordnung zur Verlängerung der Frist für die Stellung von Anträgen nach § 1 Abs. 4 sowie § 10 des Vermögenszuordnungsgesetzes – AnFrV
arrow_left
Schlußformel
link
anchor
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung