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Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle – AkkStelleGebV

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Die Akkreditierungsstelle erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen Gebühren und Auslagen nach den Vorschriften dieser Verordnung und dem dieser Verordnung als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis.

Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 19.8.2021 I 3734
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25