print

Gesetz zu dem Abkommen vom 23. April 1993 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Autobahnzusammenschluß im Raum Frankfurt/Oder und Schwetig – ABZusPolAbkG

arrow_left arrow_right

1Dem in Slubice am 23. April 1993 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über den Autobahnzusammenschluß im Raum Frankfurt/Oder und Schwetig sowie dem dazugehörigen Protokoll vom selben Tage wird zugestimmt.
2Das Abkommen und das Protokoll werden nachstehend veröffentlicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25