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Achte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung – 8. GerüstbauerArbbV

Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk

Link zum vollständigen Text der Vorschrift

Inhalt (nicht-amtl. Übersicht)

Die V tritt gem. § 3 dieser V mit Ablauf des 30.9.2025 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26