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Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk – 8. GerüstbauerArbbV

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Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2023 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2025 außer Kraft.

Die V tritt gem. § 3 dieser V mit Ablauf des 30.9.2025 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25