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Dreiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 43. BImSchV

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Das Umweltbundesamt veröffentlicht auf seiner Internetseite das beschlossene nationale Luftreinhalteprogramm und dessen Aktualisierungen.

Geändert durch Art. 1 V v. 25.02.2025 I Nr. 61
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25