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Dritte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung – 3. KugBeV

Dritte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld

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V aufgeh. durch § 2 Satz 2 dieser V mWv 1.1.2026
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26