print

Zweite GAP-Ausnahme-Verordnung – 2. GAPAusnV

Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Ausnahmeregelung hinsichtlich der Anwendung des Standards Nummer 8 für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand für das Antragsjahr 2024

Link zum vollständigen Text der Vorschrift

Inhalt (nicht-amtl. Übersicht)

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26