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1Definition
Bremsvorwarnsysteme sind Einrichtungen und Schaltungen, die das Aufleuchten der Bremsleuchten auch bewirken, wenn eine Betriebsbremsung zu erwarten ist.
- 2.
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2Anforderungen an die Funktion
- 2.1
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Das Bremsvorwarnsystem aktiviert die Bremsleuchten nur dann, wenn die Rückstellgeschwindigkeit der Fahrzeugbeschleunigungseinrichtung, oder die Geschwindigkeit mit der der Fahrer seinen Fuß in Richtung "lösen" (Leerlaufstellung) bewegt, 0,3 m/s oder mehr beträgt.
3Erfolgt die Aktivierung der Bremsleuchten über die Kraftstoffzumeßeinrichtung, so darf deren Schließzeit - Vollgas 100% bis Leerlauf - nicht mehr als 200 ms dauern.
- 2.2
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4Die Rückstellgeschwindigkeit wird für folgende Stellungen "A" der Fahrzeugbeschleunigungseinrichtung ermittelt:
- 2.2.1
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5Voller Betätigungsweg,
- 2.2.2
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halber Betätigungsweg,
- 2.2.3
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Betätigungsweg, der einer Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h im mittleren Drehzahlbereich entspricht.
- 2.3
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6Zur Bestimmung der Rückstellgeschwindigkeit sind Geräte zu verwenden, die
- 2.3.1
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eine definierte Entlastung der in Stellung "A" festgehaltenen Fahrzeugbeschleunigungseinrichtung ermöglichen,
- 2.3.2
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es erlauben, die Rückstellgeschwindigkeit mit einer Genauigkeit von +- 10% zu bestimmen.
- 2.4
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7Das Bremsvorwarnsystem darf die normale Funktion der Fahrzeugbeschleunigungseinrichtung oder der Kraftstoffzumeßeinrichtung nicht beeinträchtigen.
- 2.5
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8Das Bremsvorwarnsystem darf abschaltbar sein.
- 2.6
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9Die vorgeschriebene Aktivierung der Bremsleuchten durch die Betätigungseinrichtung der Betriebsbremsanlage muß sichergestellt bleiben.
- 2.7
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10Das Bremsvorwarnsystem muß so beschaffen sein, daß bei bestimmungsgemäßer Betätigung eines handgeschalteten Getriebes oder beim Zurücknehmen bzw.
11Abschalten einer Geschwindigkeitsregelanlage die Bremsleuchten nicht aktiviert werden.
12Erfolgt die Aktivierung der Bremsleuchten über die Kraftstoffzumeßeinrichtung, so ist sicherzustellen, daß die Bremsleuchten nicht aufleuchten durch:- -
13Schubabschaltung,
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Einsetzen von Drehzahlbegrenzern,
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Betrieb/Abschalten von Kaltstarteinrichtungen,
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andere auf die Motorsteuerung wirkende Einrichtungen (z.B. Automatikgetriebesteuerungen).
- 2.8
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14Das Ausgangssignal (z.B. Spannung) des Bremsvorwarnsystems muß 1 s +- 0,25 s nach Aktivierung selbsttätig aufgehoben werden.
- 3.
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15Anforderungen an die Betriebssicherheit
- 3.1
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Das Bremsvorwarnsystem muß ausreichend gegen Korrosion und Verschmutzung geschützt sein (insbesondere die Fahrpedalsysteme).
- 3.2
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16Elektromagnetische Felder dürfen das Bremsvorwarnsystem nicht beeinflussen.
- 3.3
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17Das Bremsvorwarnsystem darf andere elektrische, elektronische oder mechanische Systeme im Fahrzeug nicht stören.
- 3.4
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18Das Bremsvorwarnsystem muß gegen leichtes und nicht kontrollierbares Verändern gesichert sein.
- 3.5
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19Das Bremsvorwarnsystem muß von - 20 Grad C bis + 85 Grad C betriebsfähig sein.