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Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht – ZSDigRentÜGremV

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(1) Das Mitglied des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist die vorsitzende Person des Steuerungsgremiums.

(2) Ist die vorsitzende Person verhindert, so wird sie von ihrer stellvertretenden Person vertreten.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25