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Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht – ZSDigRentÜGremV

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1Die Mitglieder und ihre stellvertretenden Personen üben ihre Tätigkeit im Steuerungsgremium ehrenamtlich aus.
2Sie haben für diese Tätigkeit keinen Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25